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   BGH, 27.02.2023 - VIa ZR 1345/22   

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https://dejure.org/2023,9161
BGH, 27.02.2023 - VIa ZR 1345/22 (https://dejure.org/2023,9161)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2023 - VIa ZR 1345/22 (https://dejure.org/2023,9161)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2023 - VIa ZR 1345/22 (https://dejure.org/2023,9161)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 826 BGB, § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 3 ZPO, § 167 ZPO, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme eines Automobilherstellers wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in zwei Kraftfahrzeugen auf Schadensersatz

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544 Abs. 2 Nr. 1
    Inanspruchnahme eines Automobilherstellers wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in zwei Kraftfahrzeugen auf Schadensersatz

  • datenbank.nwb.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen

    Auszug aus BGH, 27.02.2023 - VIa ZR 1345/22
    Vortrag der Beklagten zum Fehlen der Voraussetzungen des § 167 ZPO war dagegen für die im Januar 2020 und damit nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist anhängig gemachte Klageerweiterung ohne Bedeutung, weil eine Hemmung durch Klageerhebung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) nur für den jeweils geltend gemachten prozessualen Anspruch eintritt, das heißt begrenzt auf den Streitgegenstand der erhobenen Klage (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2000 - IX ZR 183/98, NJW 2000, 2678, 2679; Urteil vom 21. Juni 2001 - IX ZR 73/00, NJW 2001, 3543, 3545, insoweit in BGHZ 148, 156 nicht abgedruckt; Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZR 149/15, juris).
  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 183/98

    Verjährungsbeginn bei Haftung eines Steuerberaters

    Auszug aus BGH, 27.02.2023 - VIa ZR 1345/22
    Vortrag der Beklagten zum Fehlen der Voraussetzungen des § 167 ZPO war dagegen für die im Januar 2020 und damit nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist anhängig gemachte Klageerweiterung ohne Bedeutung, weil eine Hemmung durch Klageerhebung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) nur für den jeweils geltend gemachten prozessualen Anspruch eintritt, das heißt begrenzt auf den Streitgegenstand der erhobenen Klage (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2000 - IX ZR 183/98, NJW 2000, 2678, 2679; Urteil vom 21. Juni 2001 - IX ZR 73/00, NJW 2001, 3543, 3545, insoweit in BGHZ 148, 156 nicht abgedruckt; Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZR 149/15, juris).
  • BGH, 18.02.2016 - V ZR 149/15

    Verjährungshemmung durch Streitverkündung - und ihre Grenzen

    Auszug aus BGH, 27.02.2023 - VIa ZR 1345/22
    Vortrag der Beklagten zum Fehlen der Voraussetzungen des § 167 ZPO war dagegen für die im Januar 2020 und damit nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist anhängig gemachte Klageerweiterung ohne Bedeutung, weil eine Hemmung durch Klageerhebung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) nur für den jeweils geltend gemachten prozessualen Anspruch eintritt, das heißt begrenzt auf den Streitgegenstand der erhobenen Klage (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2000 - IX ZR 183/98, NJW 2000, 2678, 2679; Urteil vom 21. Juni 2001 - IX ZR 73/00, NJW 2001, 3543, 3545, insoweit in BGHZ 148, 156 nicht abgedruckt; Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZR 149/15, juris).
  • BGH, 07.04.2016 - V ZR 145/15

    Beurteilung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer in

    Auszug aus BGH, 27.02.2023 - VIa ZR 1345/22
    Sind Teile des Prozessstoffs rechtlich oder tatsächlich selbständig abtrennbar und deshalb einer Teilzulassung zugänglich, muss die Wertgrenze des § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO hinsichtlich des Teils überschritten sein, für den in der Begründung eine Abänderung erstrebt und ein Zulassungsgrund dargelegt wird (BGH, Beschluss vom 7. April 2016 - V ZR 145/15, juris Rn. 4; Beschluss vom 27. Juli 2021 - XI ZR 72/21, juris; Beschluss vom 31. Januar 2022 - VIa ZR 17/21, juris).
  • BGH, 27.07.2021 - XI ZR 72/21

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Nichterreichung des

    Auszug aus BGH, 27.02.2023 - VIa ZR 1345/22
    Sind Teile des Prozessstoffs rechtlich oder tatsächlich selbständig abtrennbar und deshalb einer Teilzulassung zugänglich, muss die Wertgrenze des § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO hinsichtlich des Teils überschritten sein, für den in der Begründung eine Abänderung erstrebt und ein Zulassungsgrund dargelegt wird (BGH, Beschluss vom 7. April 2016 - V ZR 145/15, juris Rn. 4; Beschluss vom 27. Juli 2021 - XI ZR 72/21, juris; Beschluss vom 31. Januar 2022 - VIa ZR 17/21, juris).
  • BGH, 31.01.2022 - VIa ZR 17/21

    Maßgeblichkeit des Wertes des Beschwerdegegenstands in dem beabsichtigten

    Auszug aus BGH, 27.02.2023 - VIa ZR 1345/22
    Sind Teile des Prozessstoffs rechtlich oder tatsächlich selbständig abtrennbar und deshalb einer Teilzulassung zugänglich, muss die Wertgrenze des § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO hinsichtlich des Teils überschritten sein, für den in der Begründung eine Abänderung erstrebt und ein Zulassungsgrund dargelegt wird (BGH, Beschluss vom 7. April 2016 - V ZR 145/15, juris Rn. 4; Beschluss vom 27. Juli 2021 - XI ZR 72/21, juris; Beschluss vom 31. Januar 2022 - VIa ZR 17/21, juris).
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